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Schönberg (1995-1998)



Die Schönberg - Wagenburg (1995 - 1998)

oder : der Wert mündlicher Zusagen


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Die Schönberg - Gruppe versucht, der drohenden Räumung des Vauban - Geländes (s. Chronik „Wagenleben in Freiburg“ (1995)) durch das Anmieten eines privaten Grundstückes zu entgehen.

1995

Baubürgermeister Sven v. Ungern- Sternberg gibt die Zusage, daß auch im Landschafts­schutzgebiet Gelände gepachtet werden dürfen. Der Gemeinderat lehnt mit knapper Mehrheit städtische Plätze ab, sichert aber eine Duldung für “privat gepachtetes Gelände” zu (Ungern- Sternberg).

Juni ’95

Sternberg sichert auf ausdrücklicher Nachfrage zu, Wagenburgen unter Zurückstellung rechtlicher Anforderungen auch im Landschaftsschutzgebiet zu dulden. Einzige Bedingungen :
  • 1. geordnete Müll- und Abwasserentsorgung
  • 2. keine Belästigung durch Hunde.
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November 95

Eine Gruppe von Vauban pachtet nach Rücksprache mit der Stadt ein Grundstück auf dem Schönberg. Der Besitzer ist ein Privatmann.

Juni 96

Nachdem der Bürgerverein St. Georgen Bedenken äußert, fügt die Stadt eine neue Bedingung hinzu :
  • 3. die “soziale Akzeptanz”.

In der darauffolgenden Zeit sprechen sich über 500 St. Georgener Bürger für die Wagenburg aus ; dennoch spricht Bürgermeister v. Ungern- Sternberg von einer “qualifizierten Minderheit” der Wagenburggegner. Die Voraussetzung für den Fortbestand des Platzes am Schönberg sei daher nicht mehr gegeben.

JPG August 96

Der Platz am Schönberg erhält die Räumungsverfügung, in der die ersatzlose Räumung und Beschlagnahmung der Wagen angedroht wird ! Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, daß sonst kein Standort in Freiburg geduldet wird : “Sollten Sie sich nach Verlassen des Grundstücks... auf einem anderen Grundstück im Stadtgebiet von Freiburg niederlassen, wird die Polizei unverzüglich dieses Grundstück räumen und die Wagen beschlagnahmen” (Räumungsverfügung vom 3.8.96). Als Grundlage muß jetzt das Landschaftsschutzgesetz herhalten. Kein Wort mehr über die bisherigen und einzigen Auflagen.

1996-1998


Widerspruch gegen die Räumungsverfügung wird einlegt ; nachdem das Gericht die Beweisanträge der Wagenbewohner abgeschmettert hat, erscheinen am 22. September ’98 Polizei und Abschleppwagen, daraufhin räumen die Bewohner freiwillig das Grundstück.

Sie begeben sich auf ein privates, noch unbebautes Grundstück auf dem Vauban- Gelände, das inzwischen von Wagenburgen gesäubert und zur Großbaustelle geworden ist. Die Eigentümer des Grundstücks stehen noch in Verhandlung mit der Stadt zwecks Grundbucheintragung- diese wird plötzlich seitens der Stadt blockiert. „Während die Baugruppe dahinter eine Strafmaßnahme vermutet, beteuert die Stadt, dass es sich um einen rein zufälligen zeitlichen Zusammenhang handelt.“ (BZ, 10.10.98)

Winter ’98/’99


Die Schönberg-Gruppe findet ein Winterquartier nahe des Stadtteils Freiburg-Tiengen (Dezember 98 - 31.3.99). Später findet sich ein Teil der Gruppe auf dem Fahnenmastplatz auf Vauban ein. (→ Chronik „Wagenleben in Freiburg“ (1999))


Weitere Versuche, ein privates Gelände anzumieten


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